Zum 1.6.2013 ändet sich die Anmeldung einer Seefunkanlage.

Das aktuelle Formular zu Anmeldung finden Sie hier.

Neu ist:

– Alle Anmeldungen werden in Hamburg bearbeitet.

– Sie müssen das Einbau-Funkgerät, den AIS Transponder das Handfunkgerät und deren Zulassungsnummer nicht mehr angeben und können somit später einfacher das Gerät wechseln. Sie sind natürlich, wie bisher,  dafür verantwortlich das das Funkgerät in Deutschland zugelassen ist.

– Radaranlagen (z.B. 1623) , Radar SART (z.B. S100) und ein Radarverstärker RTE (z.B. Echomax)  können freiwillig angemeldet werden.

– Eine AIS MOB (z.B. Wamblee) kann freiwillig angemeldet werden

– Bei einer EPIRB (z.B. E100 / E100G) müssen Sie den Kodierungsnachweis nach Erhalt der EPIRB nachreichen. Wir legen ihn der Lieferung bei.

von Matthias Busse

Eine Antwort zu „Neue Anmeldeformulare für Seefunkanlagen”.

  1. Avatar von ICOM Funkanlagen anmelden | News Blog von Busse Yachtshop

    […] Nachtrag 2014 vorweg: Das Verfahren ist deutlich vereinfacht worden. Hier der aktuelle Beitrag. […]

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